Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

gewerbliche Endkunden von

Bürozentrum Eisenach

Am Goldberg 2, 99817 Eisenach / Thür.

Tel. 03691 / 621 126, Fax: 621 127, info@bz-eisenach.de, www.bz-eisenach.de

 

in den nachfolgenden Ausführungen als Fachhändler bezeichnet.

Steuer - Nr. 155 / 219 / 03314, USt.-IdNr. DE 8131 62955



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE ENDKUNDEN



1. Allgemine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, wenn nicht sofort nach der Zusendung der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Nebenabsprachen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Produktänderungen

Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor!


3. Verbindlichkeit von Angeboten

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführungen unserer Ware bleiben vorbehalten. Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns zu. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.


4. Auftragsannahme

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bei mündlichen Vereinbarungen ist eine ebenfalls mündliche Auftragsbestätigung ausreichend. Das Einverständnis zur Speicherung der notwendigen Daten ist mit Zustandekommens des Vertrages gegeben.


5. Preise

Alles unsere Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Maßgebend für die Preise sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einführungsgebühren. Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn der US $ zum EUR zwischen Auftragserteilung und Lieferung (=Rechnungsstellung) um mehr als 3% schwankt. Bei Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als 4 Wochen nach Datum der Auftragserteilung erfolgen soll, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Preise können von uns bei der Bekanntgabe von Änderungswünschen seitens des Bestellers geändert werden.


6. Lieferungen und Lieferzug

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist diese Frist oder dieser Termin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers, sowie Lieferzug des Vorlieferanten, tritt Lieferverzug nicht ein. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer von uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferungen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.


7. Versendungen – Gefahrenübergang

Die Bestellung wird schnellstmöglich mit Paketdienst oder Spedition zugestellt. Mit der Lieferung erhalten Sie einen Lieferschein sowie die dazugehörige Rechnung mit allen Angaben zu den gelieferten Produkten, Einzelpreisen sowie Rechnungsgesamtbetrag

Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und auch dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verpackungs-, Transportmittel und Versand können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist

eine Bestimmung trifft.

Eine Versandversicherung wird prinzipiell abgeschlossen. Wird dies vom Käufer nicht gewünscht, so hat er uns dies schriftlich mitzuteilen.


8. Versandkosten

Bis zu einem Netto-Warenwert von 50 € (netto)

Berechnen wir 4,00 € Versandkosten.

Über 50,00 EUR Warenwert (netto) liefern wir bundesweit versandkostenfrei.


9. Mindermengenzuschlag

Bis zu einem Netto-Warenwert von 30,00 EUR stellen wir 3,00 EUR Aufwandskosten für die Bearbeitung der Mindermenge in Rechnung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

 

10. Aufstellung und Betriebsbereitschaft

Unsere Lieferung und Leistungen gelten im Computergeschäft mit der betriebsbereiten Lieferung der Systeme, im Möbelgeschäft mit Aufbau, Montage und abschließender Übergabe an den Kunden oder durch Ihn autorisierte Person als erfüllt. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im übrigen mit Versand der zu liefernden Produkte.


11. Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen sind nach Rechnungserhalt brutto Kasse frei unserer Zahlstelle zu bezahlen.

Die Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können und werden, wenn nicht zuordnungsbar, jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währungen erfolgen. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach der Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer. Teillieferung sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbeschritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unsere sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einen anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbedingung unser Eigentum.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nicht weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihn aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen, ab. Dies gilt auch für die Saldoabforderung aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt.

Wir sind berechtigt, die Abtretung offen zulegen.

Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn dritte die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen.

Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach unserer Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt er Käufer für uns vor (Besitzmittlungsverhälnis).

Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des Be- oder Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum an der Sache im Verhältnis der Vorbehaltsware zur Sache einräumt. Übersteigt der Wert der uns bestehenden Sicherheiten unsere insgesamt um mehr als 25 % sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumvorbehalt in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.


13. Falschbestellungen

Bei Falschbestellungen erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 10,00. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Rücksendungen sind mit einer Autorisierungsnummer zu versehen, die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung angebracht werden muß. Diese Nummer erhalten Sie nach Anforderung von uns. Bitte verwenden Sie dazu unsere Reklamationsbearbeitung, die Ihnen in unserem Online Endkundenshop unter dem Button "Reklamationen" zur Verfügung steht. Rücksendungen ohne Autorisierungs-Nummer und unfreie Rücksendungen werden von unseren Mitarbeitern im Lager nicht angenommen. Falschbestellungen können nur innerhalb von 30 Tagen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden. Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die Rücknahme zu verweigern.

 

14. Stornierungen

Stornierungen von Produkten, die speziell für einen Kunden bestellt wurden bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand deutlich übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung des Fachhändlers als akzeptiert. Der Fachhändler behält sich vor, die Stornierung in solchen Fällen zu verweigern. Hat der Kunde die Ware bereits erhalten, so finden auch bei Stornierungen die Bestimmungen von Ziffer 12., Falschbestellungen, Anwendung.

 

15. Mängelrügen


Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen.

Später erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware mitzuteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels erbringen Sie uns bitte sofort.


16 Gültigkeit

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen behalten wir uns vor. Es gilt deutsches Recht. Für ausländische Kunden gelten abweichende Vereinbarungen.

 

17. Gerichtsstand

Soweit der Kunde / Besteller Vollkaufmann ist, gilt der Gerichtsstand des Fachhändlers als vereinbart.




Stand: 06.05.2009 Änderung vorbehalten.